Ein Interessierter schrieb: „Kann man auch eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man von einem Versicherungsvertreter zu einem Versicherungsabschluss gedrängt wurde, obwohl man keine Versicherung braucht?“
Leider nein. In der Rechtsschutzsparte werden in der Polizze auch meist die Fälle gegen Versicherungen ausgeschlossen. Das ist dann Sache des Versicherungsverbandes. Im Rahmen des allgemeinen Vertragrechtsschutzes jedoch kann sehr wohl eine Rechtsvertretung bemüht werden und über den Versicherungsverband eine mögliche Nötigung angefochten werden. Noch besser ist es jedoch, gemäß dem Konsumentenschutzgesetz den Vertrag innerhalb zweier Wochen nach Zustellung der Polizze der Versicherungsgesellschaft zurückzusenden.